Aktuelles zum Spielbetrieb
Ab dem 04. März 2022 gilt eine neue Corona Verordnung
- Für das Gebäude gilt eine FFP2 Maskenpflicht außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.
- Die Sportsbar darf im Rahmen von 3G genutzt werden. Es muss eine FFP2 Maske getragen werden außer im Sitzen.
- Lt. §8b, Absatz 6 gelten die 3G-/ 2G-/, 2Gplus-Regeln nicht für Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Es ist uns ein ernstes Anliegen, dass beim TCL kein Besucher/Sportler an Covid erkrankt. Zudem wollen wir unbedingt vermeiden, dass unsere Tennishalle wegen Missachtung der Corona-Regeln durch das Ordnungsamt OHZ geschlossen wird.
Wir bitten Sie/Euch deshalb dringend die Corona-Regeln und damit die aktuelle Coronaverordnung genau einzuhalten. Wir zählen auf das verantwortungsvolle Verhalten aller Sportler/Besucher. Wir werden die Einhaltung der Regeln deshalb nur stichpunktartig kontrollieren. Bei nicht Einhaltung der Regeln werden wir ggf. ein „Hausverbot“ aussprechen. Entsteht ein Schaden durch die Nichtbeachtung von Regeln, z.B. Schließung der Tennishalle, haften die Verursacher für den entstandenen Schaden.
Bei Fragen zur Auslegung der Regeln wendet euch an unsere Geschäftsstelle oder an das Gesundheitsamt in OHZ.